Hautkrebs-Sreening ab 35 Jahren neue Kassenleistung
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich versicherte Patienten ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs). Dabei werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Hautarzt, der Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter http://hautkrebs-screening.de/
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